Notieren Sie
Name, Anschrift,
amtliches Kennzeichen
und Versicherung
des Unfallgegners
Name, Adresse von Zeugen
Name, Dienststelle des
aufnehmenden Polizeibeamten.

Bestehen Sie darauf
die Polizei zu rufen
wenn die Schuldfrage unklar ist.

Bei Personenschäden
rufen Sie immer die Polizei.

Notieren Sie
den Unfallhergang
Fertigen Sie eine Skizze an.

Fotografieren Sie
den Unfallort
und die Fahrzeuge
in genau der Stellung
nach dem Unfall.

Achten Sie
auf herumliegende Teile,
auf Bremsspuren
und Flüssigkeitsaustritte.

Beauftragen Sie
einen qualifizierten
unabhängigen Sachverständigen
mit der Begutachtung
des Schadens.

Lehnen Sie
Kostenvoranschläge
oder versicherungseigene
Gutachten grundsätzlich ab.

Bestehen Sie
auf einem Gutachter
Ihrer Wahl.

Beauftragen Sie
einen Rechtsanwalt Ihres
Vertrauens mit der Vertretung
Ihrer Interessen gegenüber dem Unfallgegner
und seinem Versicherer.



qualifikation und unabhängigkeit des sachverständigen sind garanten für ein korrektes gutachten